Betreuung und Dienstleistungen

 

Gemeinschaft trifft Privatsphäre – Niemand ist auf sich allein gestellt

Die Bewohner des Hauses leben für sich selbstständig in Ihrer eigenen Wohnungen – sind jedoch nicht vollständig auf sich allein gestellt. Gemäß Dienstleistungsanforderungen nach DIN 77800 steht Ihnen qualifiziertes und erfahrenes Betreuungspersonal mit Rat und Tat zur Seite. Der garantiert 24 Stunden erreichbare Hausnotruf sorgt bei Bedarf für weitere Sicherheit.

Regelmäßig anwesende Betreuungskraft

Eine täglich anwesende Betreuungskraft kümmert sich Werktags um die Belange und Bedürfnisse der Hausgemeinschaft. Sie hat ein offenes Ohr für die Anwohner, steht bei Problemen mit Rat zu Seite. Weiterhin organisiert die Betreuungskraft mit den Bewohnern gemeinsam Veranstaltungsangebote. Von einem gemeinsamen Frühstück im Haus, über zusammen geplante Ausflüge, bis hin zu Geburtstagsfeiern. Die Teilnahme an derart Veranstaltungen ist selbstverständlich freiwillig. Die Privatsphäre der einzelnen Bewohner ist uns sehr wichtig.

Grund – und Wahlleistungen im Überblick

Jeder Bewohner plant gemeinsam mit dem Haus einen individuellen Servicevertrag. Darin enthalten sind besondere Wünsche der Bewohner und der Betreuungs-Rhythmus.

Auch zusätzliche Leistungen, wie Haushaltshilfen oder eine ambulante Pflege können so gemeinsam geplant werden.

Dazu kommt die tägliche Betreuung durch eine Kraft des Hauses. Diese kümmert sich um alltäglich anfallende Belange wie einen Behördengang oder bei kurzfristig auftretenden Problemen.